Die Gewährleistung unter Unternehmern – Die Mängelrüge bei Sachmängeln und ihre Auswirkungen
Das UGB hält in seinen §§ 377 f spezielle Regelungen für die Gewährleistung unter Unternehmern bereit. Diese bauen bzgl Definition und Inhalt der Gewährleistung auf den zivilrechtlichen Regeln auf, normieren aber davon abweichend einige Besonderheiten.