Ausdrückliche schriftliche Erklärung notwendig für Verzicht gemäß § 22 Abs 6 UStG
Ein gemäß § 22 UStG pauschalierter Landwirt hat bei Überschreiten der Erwerbsschwelle gemäß Art 1 Abs 4 Z 1 lit b iVm Z 2 UStG den innergemeinschaftlichen Erwerb zu versteuern. Er ist aber mit den damit zusammenhängenden Vorsteuern gemäß § 22 UStG abpauschaliert.