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Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das bisherige Verbot der Hilfeleistung beim Suizid mit Wirkung ab 1. Jänner 2022 aufgehoben. Welche Auswirkungen diese Entscheidung hat, welchen Prozess die Patienten durchlaufen müssen und wer von dem Sterbeverfügungsgesetz und der Änderung des § 78 StGB betroffen ist erfahren Sie von Frau Mag. Sabine Skokanitsch.