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Doppelbesteuerungsabkommen sollen verhindern, dass Einkünfte zweimal besteuert werden. Doch manchmal führen Unterschiede zwischen nationalen Steuersystemen oder Definitionen dazu, dass Einkünfte weder im Quellenstaat noch im Ansässigkeitsstaat des Steuerpflichtigen erfasst werden. Diese Einkünfte werden oft als „weiße Einkünfte“ bezeichnet.
Wie diese Situationen entstehen können, wie sie zu lösen sind und was die Judikatur dazu sagt, darüber sprechen Mag. Yasmin Wagner, Steuerberaterin und Partnerin bei TPA Österreich, und Mag. Claudia Hahnekamp-Propst vom Linde Verlag.