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Wenn die OG und ein Gesellschafter gemeinsam insolvent werden
Die Gesellschafter der OG haften mit ihrem Privatvermögen für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Bezahlen sie Gesellschaftsverbindlichkeiten, können sie am Gesellschaftsvermögen bzw an den Mitgesellschaftern Regress nehmen. Doch, was passiert, wenn die OG zahlungsunfähig ist? Was passiert weiters, wenn auch ein Gesellschafter die Verbindlichkeit mangels liquider Mittel nicht begleichen kann? Schlittert der Gesellschafter dann parallel mit der OG in die Insolvenz? Die Paralleinsolvenz – ein Phänomen gekommen um zu bleiben. Dr. Julia Pick hat die Parallelinsolvenz wissenschaftlich beleuchtet und in der Praxis begleitet – Know-How 360°.