Wilhelm_Steinitz

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Steuerfreigrenze 730,– € #71516

    Hallo Martin,

    danke für die Auskunft, hab mir schon gedacht, dass das nicht so einfach geht.

    Aber wie sieht es mit folgender Konstellation aus. geht das?:

    „Dienstnehmer A“ arbeitet für die „B GmbH“ in einem normalem Angestelltenverhältnis beschäftigt. An der Firma „B GmbH“ ist die kleine Firma „C GmbH“ beteiligt.
    „Dienstnehmer A“ macht neben seiner normalen Tätigkeit für die „B GmbH“ auch noch „nebenbei“ das bisschen Arbeit (ca. 4 Stunden pro Monat) für die kleine „C GmbH“ mit. Das gesamte Gehalt für die Arbeit beider Firmen bekommt der „Dienstnehmer A“ jedoch von der „B GmbH“

    Ist es nun möglich das bisschen Arbeit das für die „C GmbH“ anfällt zeitlich zu trennen und nicht über die „B GmbH“ Gehalt zu beziehen, sondern stattdessen eine Honoranote über 730,– an die „C GmbH“ zu stellen, welche an der „B-GmbH“ beteiligt ist?

    PS: Die Arbeiten der „B GmbH“ und „C GmbH“ werden am selben Schreibtisch erledigt.

    Vorab; danke für deine Mühe meinen Text zu verstehen 😉

    mfg

    als Antwort auf: Urlaub ausbezahlen #70910

    ich bin kein Personalverrechner, deshalb mal eine dumme Frage: Was ist ein „nicht ausgenutztes Jahressechstel“?

    als Antwort auf: Urlaub ausbezahlen #70903

    Wenn ich jetzt Überstunden sammle und die dann ausbezahlt bekomme, müsste sich ja eigentlich das Jahressechstel (also Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) ebenfalls erhöhen. Und zwar um 1/6 der ausbezahlten Überstunden, oder liege ich da falsch?

    Beim letzten Mal jedenfalls habe ich im April Überstunden ausbezahlt bekommen. Das Urlaubsgeld im Juni hat sich aber nicht erhöht.

    Kurz: Weißt du was die ideale Lösung wäre bezüglich auf mein netto?

    als Antwort auf: SZ (Urlaubsgeld) bei verschiedenen Bezügen im laufenden Jahr #70716

    Hallo Mathias,

    da du dich in diesem Bereich auskennst, habe ich auch eine Frage wegen dem Stichtagsprinzip:

    Ich bekomme grundsätzlich 12 gleiche Bruttogehälter (+WR u. UB).
    Jetzt ist es aber so, dass ich im April Mehrstunden ausbezahlt bekommen habe. Muss es dann nicht so sein, dass sich dann die Bemessungsgrundlage für die Urlaubsbeihilfe erhöht (bekomme ich im Juni)?

    Danke

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