reimai

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    Beiträge
  • als Antwort auf: Kurzes Beispiel – 24 h Regelung – Taggeld #71401
    reimai
    Teilnehmer

    Danke für die Info.

    Ich hätte da noch eine Frage.

    Bei Auslandreisen sollte dann auch die Kalendertagsregelung verwendet werden?

    Danke im Voraus

    lg
    Reimai

    als Antwort auf: Kurzes Beispiel – 24 h Regelung – Taggeld #71387
    reimai
    Teilnehmer
    reimai wrote:
    Hallo

    Ich hätte eine Frage:

    Wann kommt die Kalendertagregelung in Anwendung und wann die 24Stunden Regelung?

    lg
    Reimai

    KV ist für Angestellte im Kunststoffverarbeitenden Gewerbe

    als Antwort auf: Kurzes Beispiel – 24 h Regelung – Taggeld #71386
    reimai
    Teilnehmer

    Hallo

    Ich hätte eine Frage:

    Wann kommt die Kalendertagregelung in Anwendung und wann die 24Stunden Regelung?

    lg
    Reimai

    als Antwort auf: Firmenauto mit privat Nutzung Vollkasko #70143
    reimai
    Teilnehmer

    Hallo Roland

    Danke für Deine Information.

    mfg
    Reimai

    als Antwort auf: Firmenauto mit privat Nutzung Vollkasko #70126
    reimai
    Teilnehmer

    Hallo Roland

    Danke für die rasche Information.
    Die Kosten für die Vollkasko wird von meinem Lohnzettel abgezogen. Ich habe mir gedacht, dass die Vollkaskoversicherung auch gültig ist bei Dienstfahrten und daher ein privater Beitrag ist, der den Sachbezug reduzieren sollte.
    Ich habe gelesen, dass der Sachbezug die Versicherung etc. beinhalten.

    Anbei Info von diesem Forum, hab leider die Zeitschrift nicht gefunden:

    Wird ein abgabepflichtiger Kfz-Sachbezug angesetzt, sind laut Ansicht der Finanz sogar die auf PRIVATFAHRTEN mit dem Firmen-Kfz anfallenden Parkgebühren nicht abgabepflichtig:
    Das BMF hat nämlich im zweiten Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2005 klargestellt, dass durch den Dienstgeber getragene übliche Kfz-Nebenkosten vom abgabepflichtigen Kfz-Sachbezug bereits abgedeckt sind (zB Treibstoff, Öl, Service- und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebes wie Motor- oder Kupplungsschaden, Zusatzausrüstungen wie Winterreifen und Autoradio, Parkgebühren, Mauten, Autobahnvignette etc). Einen Artikel dazu finden Sie in der Zeitschrift PV-Info März/2006.

    oder
    24. 01. 2006 – PVInfo – Geldwerte Vorteile Kfz-Sachbezug
    Wie das Finanzministerium im zweiten Lohnsteuerrichtlinien-Wartungserlass 2005 mitteilt (siehe Rz 175 LStR), sind mit dem abgabepflichtigen Kfz-Sachbezugswert alle geldwerten Vorteile abgegolten, die mit der Nutzung des Firmen-Kfz üblicherweise verbunden sind (zB Treibstoff, Öl, Service- und Reparaturkosten aufgrund des laufenden Betriebs, Zusatzausrüstungen wie Winterreifen, Autoradio usw, Steuern, Parkgebühren, Mauten, Autobahnvignette, Kfz-Haftpflichtversicherung,Kasko-Versicherung, Insassenunfall- und Rechtsschutzversicherung, etc).

    mfg
    Reimai

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