maria42

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  • als Antwort auf: Gehalt UNTER Geringfügigkeitsgrenze -trotzdem vollversichert #70644
    maria42
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    Hallo Bina,
    es gilt doch vorrangig dass eine geringfügikeit mit dem dienstnehmer vereinbart sein muss, also im dienstvertrag muss stehen „geringfügig beschäftigt“ ansonsten ist von der vollversicherung auszugehen

    lg maria

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