Manu

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  • als Antwort auf: Test #67018
    Manu
    Teilnehmer

    Hallo Nika,
    danke für die „Vorstellungshilfe“ 😀
    Es ist aber, so wie Roland sagt, doch trotzdem so, dass die Testaussage nicht eindeutig ist und man dann beim Lösen einen „Fehler“ aufgebrummt bekommt, obwohl es ja keiner ist.
    Liebe Grüße,
    Manu

    als Antwort auf: Test #67011
    Manu
    Teilnehmer

    Hallo Nika,
    die Antwort RICHTIG ist aber falsch, wenn der offene Urlaub zum Beispiel sechs Arbeitstage beträgt. Denn dann muss man ja auf Kalendertage umrechnen, sprich zwei Tage dazuzählen (bei 5-Tage-Woche).
    In diesem Fall verlängert sich die Pflichtversicherung also nicht um die Zahl der noch offenen und mit der Urlaubsersatzleistung abgegoltenen Urlaubstage, sondern noch um zwei weitere Tage (also insgesamt acht Tage).
    Oder???
    Manu

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