Kathy2601

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  • als Antwort auf: Mindestgehalt f. kaufmänn. Angestellte #69515
    Kathy2601
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    Hallo Martin,

    eine Frage noch.

    Sollte mein nächster Arbeitgeber denselben Kollektivvertrag haben wie mein bisheriger, muss die Einstufung dann übernommen werden – würde mir also dasselbe Mindestgehalt wie jetzt zustehen?

    Danke im Voraus!

    lg Kathy

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