IngridR

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  • als Antwort auf: Mehrarbeitszuschlag bei Teilzeitkräften #68773
    IngridR
    Teilnehmer

    Hallo Sabine,

    ich kann dir mit einem Muster für eine Mehrstunden-Bereitschaft und Zeitausgleichsvereinbarung dienen

    Der Arbeitnehmer erklärt sich bereit, ausdrücklich angeordnete Mehrstunden zu leisten. Die Abgeltung dieser Mehrstunden erfolgt durch Zeitausgleich, der (grundsätzlich / nach Möglichkeit) innerhalb des geltenden Quartals bzw. innerhalb der nächsten 3 Monate ab Leistung (unter Berücksichtigung betrieblicher Interessen bzw. nach Absprache mit dem Arbeitgeber) zu konsumieren ist. (Sollte es ausnahmsweise zu einem Zuschlag für Mehrarbeit kommen, so wird dieser ebenfalls durch Zeitausgleich abgegolten.)



    Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit steht auf folgendem Standpunkt:
    „Solange im KV im Zusammenhang mit der Regelung von Durchrechnungsmodellen der Mehrarbeitszuschlag nicht ausdrücklich erwähnt wird, beträgt die mögliche Frist zum Ausgleich von Mehrarbeit ohne dass ein Zuschlag anfällt höchstens 3 Monate. Von einer Inanspruchnahme der kollektivvertraglichen Ermächtigung gem. § 19d Abs. 3f AZG kann nämlich nur dann ausgegangen werden, wenn der KV den Mehrarbeitszuschlag ausdrücklich in irgendeiner Form regelt.“

    Wenn mit einer Teilzeitkraft aber ein längerer Durchrechnungszeitraum vereinbart ist, gilt wahrscheinlich auch dieser für den Verbrauch der Mehrstunden. Aber diese Meinung ist noch nicht die des Ministeriums 😉

    lg Ingrid

    als Antwort auf: Abzug SV bei Sonderzahlungen #68772
    IngridR
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte,

    herzlichen Dank für die Auskunft.

    Ich habe jetzt im Büro sogar noch einen Ortner, Stand 1.6.1996, gefunden. Und da findet man im Kapitel Sonderzahlungen – Lohnsteuer als wichtigen Hinweis einen Verweis auf das Strukturanpassungsgesetz 1996 und die damit gültige Berechnung.

    Jetzt weiß ich wenigstens, woher der Trainer diese Info hat. Es ist aber schon traurig, dass er auf diesem Stand stehen geblieben ist. 😥

    lg Ingrid

    als Antwort auf: Abzug SV bei Sonderzahlungen #68761
    IngridR
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    das wird in einem Kurs gelehrt, bei dem man eine Kurzeinführung in die Personalverrechnung bekommt. Nachdem der Trainer der älteren Generation angehört, habe ich mir gedacht, dass es vielleicht vor langer langer Zeit mal so war. Leider haben wir so alte Bücher von Hrn. Ortner nicht mehr zum Nachschlagen.
    Aber von irgendwoher muss der Trainer das doch haben.

    lg Ingrid

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