alexmat

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  • als Antwort auf: Lohnpfändung #72064
    alexmat
    Teilnehmer

    Danke für die Antwort,

    diese Broschüre ist mir bekannt, nur ist diese mir nicht ganz klar.

    Plakatives Beispiel:

    Monatliches Gehalt:

    800 netto
    100 UG
    100 WG

    wie hoch ist nun das Existenzminimum? Aus der Antwort hätte ich heraus gelesen 1000 Euro, nicht?
    Da ja die Sonderzahlungen zum unpfändbaren Betrag dazu gezählt werden?

    lg

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