Zukunftssicherung frei

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  • #66153
    Alex69
    Teilnehmer

    Liebe Forumsteilnehmer,

    mein Klient möchte für alle seine Mitarbeiter eine Zukunftssicherung über die steuerfreien EURO 300,– pro Jahr abschließen und diese auch selber bezahlen.

    Meine generelle Frage ist ob dies in der Lohnverrechnung aufscheinen MUSS.

    Ich habe hierzu folgendes gefunden:

    Variante 1:

    Wenn ich es in der Lohnverrechnung berücksichtige, wie mache ich das? Einfach mit der zusätzlichen Lohnart „Zukunftssicherung frei“ mit EURO 25,– pro Monat? Diese ändert nichts bei SV/Lst./DB/DZ/Kommst./BV. Alle Beträge bleiben gleich wie ohne diese Lohnart. Es wird nur auf dem Lohnset aufgeführt.

    Variante 2:

    Bei meiner Recherche bin ich auf „es besteht die Möglichkeit auf eine Bezugsumwandlung“ gestoßen. Das heißt dann dass der Mitarbeiter die EURO 25,– „übernimmt“? SV pflichtig, Lst. frei. Weiters vermindert sich das Bruttogehalt eben um diese EURO 25,–?

    Wenn der Dienstgeber die EURO 300,– pro Jahr für seine Mitarbeiter zahlen möchte wäre Variante 1 die richtige oder?

    Habe ich die 2 Möglichkeiten richtig verstanden? Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #74390
    the brain
    Mitglied

    Hallo Alex69,

    Variante 1 ist die Richtige. über die Lohnaverrechnung, explizit über das Lohnkonto gehören die 12 * 25 oder einmal 300 abgerechnet.

    lg

    hubert k.

    #74391
    Alex69
    Teilnehmer

    Hallo Hubert K.,

    vielen Dank für die Rückinfo, hat mir sehr geholfen.

     

    #74396
    Martin
    Teilnehmer

    Als EStG § 3 Bezug gehört er aufs L16.

    Bei monatlicher Verrechnung erhöht sich das Jahressechstel.

    lg

    Martin

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