Zukunfssicherung für Arbeitnehmer

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  • #63085
    kohlhauser
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich hätte wieder eine Frage und zwar diesmal betreffend „Zukunftssicherung für Arbeitnehmer im Rahmen eines Gehaltsumwandlungsmodell“.

    Bei uns im Unternehmen besteht für alle Dienstnehmer die Möglichkeit mit drei Versicherungsgesellschaften obgenannte Verträge abzuschliessen.

    Jetzt habe ich von einer Dienstnehmerin, den unterschriebenen Vertrag von einer Vers. Gesellschaft erhalten, mit der die Firma keinen Vertrag abgeschlossen hat, mit dem Ansuchen, die € 25,– abzuziehen und an die Versicherung mtl. abzuführen.

    Jetzt meine Frage: Ich, als Dienstgeber kann die € 25,00 nicht einbehalten und abführen, weil es keinen Vertrag gibt.
    Der Dienstnehmer müsste die € 25,– selbst einbezahlen. Wie kommt der Dienstnehmer zu der Steuerbegünstigung?

    Kann der Dienstnehmer im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung die € 300,–/Jahr absetzen und wie macht er das? Im L1 finde ich keine Rubrik und Erklärung dafür.

    Ich bedanke mich bereits im voraus.

    #67919
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Lt. RZ 81a bzw. 83 LST-RL:

    Keine Steuerfreiheit liegt vor, wenn dem Arbeitgeber Beträge mit der Auflage, sie als Arbeitnehmerbeiträge an die Pensionskasse zu überweisen, gezahlt werden oder bisher regelmäßig vom Arbeitnehmer geleistete Beiträge zukünftig durch den Arbeitgeber übernommen werden.

    Wenn sich der DN jetzt seine z.B. Er- und Ablebensversicherung selbst einzahlt, sind das Sonderausgaben, im L1 in der KZ 455 einzutragen (= Topf-Sonderausgabe, wird nur zu einem Viertel steuerlich wirksam innerhalb der Höchstgrenzen).

    Schöne Grüße

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