Verpfändung – fehlende Verpfändungsurkunde

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    Stengg2002
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    Hallo, Liebe Forumsmitglieder!

    Unsere Kanzlei hat mit 2007 einen Lohnverrechnungsklienten übernommen. Laut den Unterlagen hatten wir damals bei einem Dienstnehmer auf Rang 1 eine Pfändung, auf Rang 2 eine Verpfändung und an den Rängen 3-7 Pfändungen.
    zu der Verpfändung ist zu sagen, dass wir hier lediglich ein Schreiben der Bank vorliegen hatten (ausgestellt am 16.12.2005) indem Sie dem Dienstgeber mitteilten, dass der DN seine Bezüge verpfändet hat und er seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkomme. Der Dienstgeber wurde daher aufgefordert der Bank eine Mitteilung über den Aktuellen Rang, die Überweisungshöhe und den Beginn der Überweisungen bekannt zu geben. Die damalige Lohnverrechnende Stelle hat der Bank mitgeteilt, dass Sie auf Rang 3 seinen und eine Überweisung ab Feber 2006 erfolgen würde.

    So und nun zu meinem Problem:
    Da jetzt mit Juni 2010 die vorherige Pfändung zur Gänze getilgt wurde, würde mit der Juli-Abrechnung die Verpfändung an die Reihe kommen. Mein Kollege stellte jedoch fest, dass wir keine Verpfändungsurkunde vorliegen haben, daher wurde im Juli der nächste Gläubiger befriedigt.
    Mein Kollege hat bezüglich der fehlenden Verpfändungsurkunde ein Schreiben an die Bank gerichtet, in diesem er mitteilte, dass wir keinerlei Verpfändungsurkunde aufliegen haben und wir diese benötigen um die Verpfändung berücksichtigen zu können. Kleiner Nebenhinweis Die Bank gibt es im eigentlichen Sinne nicht mehr bzw. hat sie Ihren Namen geändert.

    Jetzt erhielt ich ein Retour Schreiben, in diesem uns der Anwalt der Bank mitteilte, dass Sie keinerlei Verpfändungsurkunde aufliegen haben, sondern lediglich einen Teilzahlungsantrag.
    In diesem Antrag steht im Kleingedruckten, dass der Dienstnehmer an Sicherheiten sein Gehalt verpfändet.
    Sollte dieser Antrag nicht ausreichen laut Anwalt, sollen wir die gerichtliche Exekution/Pfändung berücksichtigen.

    Obige erwähnte Exekution steht im Moment auf Rang 6 (eingelangt am 13.06.2007), daher ist mir klar, dass diese im Moment nicht berücksichtigt wird.

    Nun ist meine Frage ob ich eigentlich auf der Sicheren Seite bin, wenn ich den nächsten Gläubiger befriedige, oder ob wir dadurch in die Drittschuldnerhaftung kommen können?

    Ich habe das ganze Thema zwar gerade in der Personalverrechner-Akademie durchgenommen und theoretisch alles kapiert, aber jetzt in der Praxis tu ich mich schwer und will natürlich alles korrekt abwickeln.

    Vielen Dank an alle Helfer, bereits im voraus…
    Ich wünsche Euch natürlich auch ein Schönes Wochenende

    Angela

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