Vergleich Arbeits- und Sozialgericht

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    b.wohland
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    Bitte um kurze Stellungnahme zu folgenden Sachverhalt:

    Mit dem Arbeitnehmer wurde beim Arbeits- und Sozialgericht folgender Vergleich geschlossen: Auszahlung eines Betrages von 650 € brutto – Austritt letztes Jahr
    Meine Vorgehensweise wäre:
    Aufrollung des Austrittsmonats in der 13. Periode – Dabei hätte ich die 650 € als „Sonderzahlung“ aufgenommen oder sind die 650 € als laufender Bezug zu sehen.

    Bitte Rückmeldung – danke

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