Urlaubsersatzleistung bei kurzer Befristung

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    b.wohland
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    Hallo,

    aufgrund der Problematik in Hinblick auf die Abgrenzung von „kurzer Befristung“ und fallweiser Beschäftigung hat sich mein Mandant dazu entschlossen in Zukunft seine Aushilfen (KV Gastgewerbe) nicht mehr als fallweise Beschäftige anzumelden sondern in Form der kurzen Befristung.

    Sachverhalt:

    In der Regel findet pro Monat eine Veranstaltung von zumeist über 2 Tage statt – Hier wird eine kurze Befristung abgeschlossen zb. von 01. Februar bis 02. Februar – die Anzahl der Stunden kann im Vorhinein nicht genau festgelegt werde – Ein Stundensatz von 10,00 € brutto wird vereinbart.

    Jetzt arbeitet der Dienstnehmer am 01. Februar 5 Stunden und am 02. Februar 8 Stunden – Auszahlung 180 € (= geringfügig) jetzt meine hoffentlich nicht zu blöde Frage:

    – Wie errechnet man in diesem Fall die Urlaubsersatzleistung ?
    – Kann hier mit dem Satz von 9,6 % wie bei den fallweisen gerechnet werden

    Für ein Feedback oder einen Tipp wäre ich dankbar.

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