Urlaubsabfindung FilmKV

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    tiefenboeck
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    Liebe Forumteilnehmer,

    laut KV Filmschaffende sind mit den pauschalen Wochen bzw. Tagesgagen auch die Sonderzahlungen (16,67%)bzw. die Urlaubsabfindung (10,41%) abgegolten.
    Wenn ein DN nun für z.B. 5 Tage beschäftigt wird, rechne ich für die Urlaubsabfindung vom Bruttogesamt die 10,41% raus und teile dann in UEL laufend und Sonderzahlung. Ich nehme an, dass ich bis hierher richtig rechne. Aber kann mir jemand sagen, ob ich da jetzt 5 SV-Tage rechne oder mit 6?
    bzw. ab wann muss/kann/darf ich mehr SV-Tage rechnen?
    einen Fall habe ich der jetzt 20 Tage angemeldet wird. Im NOrmalfall hätte ich 2 Tage für die UEL, aber in diesem KV ist das ja anders.
    Hat da jemand Erfahrung mit den Filmleuten? Die sind ja meist über der tägl. HBGL gemeldet und da kommt es auf jeden Tag an bei der SV.

    Vielen Dank für eure Hilfe.
    lg
    Sabine Becker
    LV Team Tiefenböck

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