Üst Feiertag Baugewerbe

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    Sandra Graus
    Mitglied

    Hallo,
    habe eine Frage – hoffentlich kann mir jemand helfen.

    Folgender Sachverhalt:
    Ein DN leistet regelmäßig Überstunden – am Feiertag wurde nicht gearbeitet – bei der LV wurden die durschnittlichen Üst der letzten 3 Monate mitgerechnet und berücksichtigt.
    Jetzt kursiert das Gerücht, dass wenn ein DN bei der BUAK zugehörig ist, keine Durchschnittsberechnung der Üst für den Feiertag vorgenommen werden muss!?

    Vielleicht kann uns ja jemand weiterhelfen.

    Grüße

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