Tod eines DN

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    Martina1983
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    Hallo liebe Kollegen!

    Ein Mitarbeiter von uns ist ganz plötzlich verstorben.
    Meine Fragen zu seinen Bezügen:
    lfd. Bezüge -> Nachlass
    SZ -> Nachlass
    UEL -> jeder Erbe
    1/2 Abfertigung alt -> nur gesetzliche, unterhaltsberechtigte Erben

    Das Gehalt sowie die SZ gehören in den Nachlass – heißt das für mich, dass mir der Notar bekannt gibt, wann und wohin ich die Bezüge bezahlen muss?
    Wie sieht das mit der UEL und der Abf. aus, welche die Erben bekommen sollen? Gibt mir da auch der Notar Bescheid oder muss ich mich da selbst drum kümmern?
    Seine Witwe verdient weniger als 40% des Gesamtnettoeinkommens, somit ist sie unterhaltsberechtigt. Sie hat einen Sohn mit knapp 7 Jahren, wobei unser Mitarbeiter aber nicht der Vater (weder leiblich noch adoptiert) war.
    Bekommen nicht normalerweise die unterhaltsberechtigten Erben die 1/2 Abfertigung, nach Köpfen aufgeteilt, bezahlt? Was mach ich da mit dem Jungen? Unser DN war ja eigentlich „nur“ sein Stiefvater?
    Wann darf ich die Abfertigung überhaupt auszahlen? Eigentlich weiß ich ja, dass die Witwe Anspruch auf die halbe Abfertigung hat. Muss ich das über den Notar laufen lassen – sprich ihm überweisen und er leitet es an die Witwe weiter? Oder kann ich es direkt an die Witwe überweisen?

    Tut mir leid, dass ich so viele Fragen auf einmal stelle – ich hatte bisher noch nie einen Todesfall mit alter Abfertigung.

    Herzlichen Dank bereits im Voraus für die kompetenten Auskünfte.

    Liebe Grüße
    Martina

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