Taggeld – freie Dienstnehmer

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    Beiträge
  • #63021
    grasy
    Teilnehmer

    Ist es richtig, dass Taggelder für freie DN nur im Rahmen der Legaldefinition sv- und steuerfrei abgerechnet werden dürfen?

    lg S.

    #67785
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo grasy!

    Das ist korrekt.

    Die ersten zum Beispiel 5 Tage (bei durchgehender Beschäftigung – neuer Mittlepunkt der Tätigkeit wie bei den echten DN) sind sv-frei, Lohnsteuer wird sowieso nicht einbehalten, der freie DN muss aber die Taggelder als Einnahmen in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ausweisen, kann aber gleichzeitig für diese ersten 5 Tage Betriebsausgaben ansetzen (= steuerliches Nullsummenspiel).

    Schöne Grüße

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