Steuerbefreiung bei Auslandstätigkeit

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    Beiträge
  • #63570
    Tatjana
    Mitglied

    der Dienstnehmer wurde ins Auslands entsendet. Die Reise dauert von 01.08.2007 bis 30.07.2008. Wird die Steuerbefreiung nach Kalenderjahr eingerechnet oder wie wird das alles steuerlich behandelt? Ich bitte um Hilfe bei diese Thema (ist alles Neues fuer mich )
    Danke in Voraus!

    #68952
    stevenson
    Mitglied

    Liebe Tatjana,

    wie so oft – es kommt darauf an. Die Beurteilung hängt davon ab, welches DBA anzuwenden ist. Es ist also wihctig zu wissen, von welchem Land du sprichst.

    LG
    Stefan

    #68954
    Tatjana
    Mitglied

    Hallo,
    es geht um Amerika.
    LG Tatjana

    #68955
    stevenson
    Mitglied

    Guten Morgen Tatjana,

    also: beim DBA Ö-USA wird nach Steuerjahr gerechnet, sprich Jänner bis Dezember.
    Das heißt in deinem Fall: für das erste Jahr 2007 wird die Tätigekiet zur Gänze in Österreich besteuert, für das Folgejahr , da länger als 183 Tage im Ausland befindlich, hat die USA das Besteuerunsgrecht.
    Wie es in den USA gehandhabt wird, wird wohl abhängig sein, welche Art von Einkünften er hat und wie dort die Steuererhebung aussieht, solltest du wohl mit einem Spezialisten vor Ort abklären.

    LG
    Stefan

    #68956
    Tatjana
    Mitglied

    Hallo liebe Stefan,

    DANKE fuer die Antwort, sehr hilfreich! Super!!!

    Liebe Grüsse

    Tatjana

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