SONDERZAHLUNG PER 1.9.2012 – Aliquotierung

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    mikan56
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    Sg. Team!

    Ich wurde am 1.1.2008 als Beamter in den dauernden Ruhestand versetzt. Ich war bis zu diesem Datum Gemeindebeamter . Nun hat die bezugsauszahlende Stelle bis August 2012(mein Dienstgeber – die Gemeinde) die Auszahlung meiner Pension per 1.9.2012 aus „verwaltungstechnischen Gründen“ an den Pensionsverband für Gemeinden in NÖ übergeben. Ich habe meine bisherigen Lohnzettel 2012 überprüft und habe dabei ermittelt , daß ich nicht über das Jahressechstel im gesamten Abrechnungsjahr komme. (Jahressechstel = 2 Monatsbezüge 2012)
    Nur wurde mir jetzt im September 2012 mit der SZ . 3 Vj. ein höherer Lohnsteuerbetrag abgezogen. Diff. ca. Euro 200,- zu den Vormonaten 1. und 2. SZ 2012. . Nach Anfrage beim Pensionsverband wurde mit mitgeteilt, daß meine alte pensionsauszahlende Stelle (die Gemeinde – mein Dienstgeber) darfauf bestanden hat, dass keine Aliquotierung meiner Sonderzahlung 3. SZ 2012 erfolgen soll. Deshalb habe ich lt. Mitteilung des Pensionsverbandes mit meiner Pension das Jahressechstel überschritten.

    Meine Frage lautet: Ist diese Vorgangsweise gesetzlich erlaubt?

    danke mfg. Christian

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