Rückverrechnung Ausbildungskosten

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    Roland
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    Hallo Breeney!

    Rückzahlungen von Ausbildungskosten sind Werbungskosten (Eintrag auf der AN-Veranlagung in der KZ 722).

    Was meinst du mit Bezugsartenschlüssel?

    Schöne Grüße

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