Hallo Sylvia!
Für DN, die ständig „reisen“, bedeuten Reisezeiten ganz normale Arbeitszeit, weil es schlicht gesagt deren Tätigkeit ist. Somit sind diese Stunden (wenn sie außerhalb der NAZ liegen) auch als Überstunden zu bezahlen.
Für die angesprochenen DN im KV gibt es deswegen eine „schlechtere“ Regelung, weil Reisezeiten nicht zur „normalen Tätigkeit“ gehören und daher wesentlich niedriger entlohnt werden können (stell dir z.B. vor ein Manager in der KV-Vw.gruppe IV würde für die Reisezeit dasselbe Entgelt bekommen wie für seine Management-Tätigkeit in der Firma, wäre doch zu hoch, oder?).
Unterschieden muss auch noch werden zwischen „aktiven“ (z.B. KFZ selbst lenken) und „passiven“ (z.B. Zugfahrt) Reisezeiten, hier wären für die Entlohnung durchaus verschiedene Ansätze möglich.
Ein interessanter Artikel ist erst jüngst in der ASoK erschienen (ASoK 1/2007, 025 von Mag. Gerhartl).
Schöne Grüße