Reisekosten Technisches Büro

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  • #64853
    FBrigitte
    Teilnehmer

    Im KV für Allgemeines Gewerbe gibt es bei den Reisekosten die Ausnahme für Technische Büros. Punkt 2f. Nun steht unter Punkt 2e): Ist gelegentlich einer Dienstreise ein mehr als 28tägiger ununterbrochener Aufenthalt an einem Ort erforderlich, so vermindert sich ab dem 29. Tag das Taggeld gemäß lit. d und lit. i um 25 Prozent. Was ist unter ununterbrochen zu verstehen? Wirklich ununterbrochen im Sinne von 29 Tagen Tag und Nacht weg oder 29 Arbeitstage.
    Laut GPLA sind damit die Arbeitstage gemeint.

    #71852
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte!

    Tja, das ist eine sehr gute Frage.
    Meines Erachtens wird (auch) bei einer Rückkehr zum Familienwohnsitz am Wochenende der Aufenthalt an dem Einsatzort nicht unterbrochen!
    Denke daher, dass der Prüfer im Recht ist.

    LG

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