Reisekosten – Anrecht oder nicht?

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  • #63836
    Samuel21
    Mitglied

    Sehr geehrte Forumsuser,

    ich habe mich soeben neu registriert, da mein Kollege und ich firmenintern Probleme dabei haben, unsere Reisekosten geltend zu machen.
    Wir haben laut Dienstvertrag unseren Dienstort in Wiener Neustadt (da ist unser Büro), sind aber auf Grund unserer Tätigkeit auf Baustellen und in Aussenstellen unserer Firma (kein Arbeitsplatz, da unsere Arbeit mobil, mittels eines speziell dafür eingerichteten VW-Bus, verrichtet wird) sehr oft unterwegs.
    Wir waren der Meinung, dass uns, sofern wir länger als 3 Stunden und weiter als 15km von unserem Dienstort entfernt sind, Reiskosten zustehen.
    Nun hat uns die Firma darauf hingewiesen, dass diese Reisekosten nicht zur Auszahlung gelangen, da unsere Arbeit sich auf ein Dienstgebiet erstreckt und somit kein Anspruch auf Reisekosten besteht.
    Anzuwendender KV ist „Gewerbe“.

    Auszug aus dem Dienstvertrag:

    2. Dienstverwendung, Dienstort:

    Herr xxx wir als Baustoffprüfer aufgenommen. Sein Einsatzgebiet erstreckt sich über das GEbiet Wien, Niederösterreich und Burgenland. Dienstort ist Wiener Neustadt.

    Ich wollte mich daher schlau machen, ob diese Aussage rechtlich haltbar ist, oder ob uns tatsächlich schon Reisekosten zustehen würden?

    Ich bedanke mich schon im Voraus für die Antworten.

    MfG

    #69503
    IT-Techniker
    Teilnehmer

    Welches „Gewerbe“ ?
    Welcher KV?

    Wenn der Begriff „Dienstreise“ nicht deklariert ist,hast du Pech.
    Und deinem Vertrag nach zu schliessen,hast du doppeltes Pech.
    Denn dein Gehalt includiert ja die Reisen innerhalb des abgesteckten Gebietes.
    Genau aus diesem Grund gibts ab 2008 die neue Reiseregelung gegenüber dem FA.

    #69505
    Samuel21
    Mitglied

    Ich muss ehrlich sagen, ich weiß nicht genau, welcher KV für uns gilt. Bei Nachfrage in der Lohnverrechnung wurde mir gesagt, dass wir dem KV für „Gewerbe“ unterliegen. Nähere Auskünfte dazu habe ich leider nicht bekommen.

    Der Begriff Dienstreise wird in meinem Vertrag in keinster Weise erwähnt. Was das „denn dein Gehalt inkludiert ja die Reisen ….“ angeht: Diesbezüglich steht in meinem Vertrag nichts. Der Punkt zum Gehalt lautet in meinem Vertrag wie folgt:

    3. Gehalt:
    3.1 Das monatliche Bruttogehalt wird einvernehmlich mit € xxx (in Worten: EURO xxx) festgelegt und wird vierzehn mal jährlich zur Auszahlung gebracht.

    In den neuen Verträgen (alle Mitarbeiter, die nach 2005 angefangen haben) steht Folgendes:

    3. Gehalt:
    3.1 Das monatliche Bruttogehalt wird einvernehmlich mit € xxx (in Worten: EURO xxx) festgelegt und wird vierzehn mal jährlich zur Auszahlung gebracht. Mit der Gehaltszahlung gelten Reisekostenansprüche als abgegolten.

    Demnach müssten mir, nachdem ich noch dem alten Vertrag unterliege, Reisekosten zustehen, da es laut Auskunft der WKO in unserer Branche kein Dienstgebiet sondern nur einen Dienstort geben kann.

    Welche neue Reiseregelung sprichst du da an? Kann ich aus dieser irgendeinen Nutzen für mich ziehen?

    Danke schon mal für die Mühen.

    mfg

    #69506
    IT-Techniker
    Teilnehmer

    Demnach müssten mir, nachdem ich noch dem alten Vertrag unterliege, Reisekosten zustehen

    Hallo.
    Ja da hast du recht,für dich würde es eine „Reise“ geben.
    Aber der Begriff „Reise“ müsste in deinem KV geregelt sein.
    Wenn nicht,und das gibts bei wenigen KV,dann kannst du nur über den Jahresausgleich deine Unkosten abschreiben.
    Aber dann alle Rechnungen aufheben.

    Bzgl. neuer Reiseregelung meinte ich ,das ab 2008 neue,strengere Auflagen bzgl. Steuerfreier Diäten herrschen.
    Auch wird der Begriff Dienstreise anders ausgelegt,sprich nur wenn im KV explizit angegeben,auch vom FA akzeptiert.

    Leider haben es die Gewerkschaften verabsäumt,die Reise richtig zu definieren,auch ich habe im IT-KV nur schwammige festlegungen.
    Einzig der Handel hat echte Reisefälle.

    P.S: Dienstreisen sind ja nur dann Dienstreisen,wenn man den regulären Arbeitsplatz verlässt.Wenn einer aber im Aussendienst eingesetz wird,dann ist er ja mehrheitlich ausserhalb des firmensitzes tätig,also wusste er ja bei Dienstvertragsunterzeichnung,davon.

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