Reiseaufwandsentschädigung für Angestellte bei Architekten

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  • #64462
    bd-lv
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum!

    Ich habe ein Problem: Ich habe ein Dienstreise in die Vereinigten Arabischen Emirate abzurechnen (Dienstreise insgesamt 36 Tage ununterbrochen). Der DN hat von der Firma die Nächtigung sowie das Frühstück bezahlt bekommen – meiner Meinung nach stehen ihm somit nur die Diäten in Form von € 54,1 pro Tag zu (Taggeld). Der Kollektivvertrag sieht jedoch vor, dass das Taggeld auf 1/3 zu kürzen ist wenn der DG für die Verpflegung sorgt (fällt in diesem Fall meiner Meinung nach nicht an, da nur das Frühstück vom DG bezahlt wird).

    Muss ich in diesem Fall überhaupt irgendeine Kürzung vornehmen?

    Weiters bin ich mir nicht sicher, ob für einen freien Tag pro Woche auch die Diäten anfallen bzw. für etwaige Feiertagr (eine Rückkehr von dieser Dienstreise zahlt sich ja für diesen einen Tag nicht aus).

    Bitte um Rückmeldung. Danke

    lg

    #70868
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo!

    Hätte ich auch so gemacht:
    Nur das Taggeld ausbezahlen, kein Nächtigungsgeld.
    Es erfolgt durch das bezahlte Frühstück keine Kürzung des Taggeldes.

    Meines Erachtens sind auch für die freien Tage die Taggelder zu bezahlen.

    LG

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