Nahbereichstaggeld – höhere BG

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    Beiträge
  • #63076
    viekgeye
    Mitglied

    Liebe Forenkolleginnen und -kollegen,

    da ich noch nicht so intensiv mit den strl. Themen vertraut bin, folgende Frage:
    das einheitliche Dienstreiserecht (EDR) wird für DN des EEI geregelt

    Sollten nun Mitarbeiter einer höheren BG angehören (H-K), gebürt lt. Regelung kein Nahbereichstaggeld. Wird nun in einer Betriebsvereinbarung vereinbart, dass die Mitarbeiter dieser BG dennoch Anspruch auf Entgelt haben, so wird dieses als voll steuerpflichtiges Entgelt gehandhabt? Ist meine Auslegung/Interpretation richtig?

    Bitte um eine kurze Stellungnahme!

    Herzlichen Dank und beste Grüße,
    Kerstin

    #67861
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Wenn ich Deine kryptischen Abkürzungen richtig interpretiere:

    Es gibt eine lohngestaltende Vorschrift;
    Die Dienstnehmer der höheren BG erhalten kein Taggeld.

    Somit können die Dienstreisen, mangels KV nur im Rahmen der Legaldefinition steuerfrei gezahlt werden.
    D.h. 5/15 Tage Regelung.

    Wenn Du es genau wissen willst:
    Kapitel 22. Reisekostenentschädigungen im Buch „Personalverrechung in der Praxis“ und
    Lohnsteuerrichtlinien RZL 699ff, ESTG § 26 4
    http://www.lohnsteuerverein.at/lohnsteuer/

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