Nächtigungen am Dienstort

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    Beiträge
  • #64822
    Nikolaus
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen,
    hätte folgende Frage:

    Angestellter der ca. 50 km vom Arbeitsort entfernt wohnt, nächtigt öfters in der Nähe vom Firmensitz – können die Nächtigungsbelege ohneweiters ausbezahlt werden ??? Es liegt keine Dienstreise vor!!

    Gibt es eine Möglichkeit diese Belege hier in der Buchhaltung unterzubringen – ohne Sachbezug zu berechnen??

    Danke im Voraus

    #71854
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Nikolaus!

    In der Buchhaltung „unterbringen“ als Aufwand ist kein Problem – allerdings ist es beim DN pflichtig!
    (Man könnte es natürlich einfach als § 26 Z.2 – Bezug „tarnen“ und den Prüfer diese Kleinigkeit finden lassen …)

    LG

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