Startseite › Foren › Dienstreise › Nächtigung ohne Quartier?
- Dieses Thema hat 6 Antworten sowie 5 Teilnehmer und wurde zuletzt vor vor 18 Jahren, 5 Monaten von svnu aktualisiert.
-
AutorBeiträge
-
24. Mai 2006 um 13:46 Uhr #62669ClaraTeilnehmer
Hallo liebes Forum,
habe eine grundsätzliche Frage, die sich bei uns im Betrieb zuletzt immer wieder bei Dienstreisen gestellt hat: Was versteht man eigentlich genau unter „Nächtigung“? Die Frage klingt vielleicht etwas dumm, aber es geht um folgende Situation:
Manche unserer Außendienstmitarbeiter (EDV-Experten, die im technischen Service tätig sind) befinden sich immer wieder auf zwei- oder dreitägigen Dienstreisen in Westösterreich. Üblich war bei uns immer, dass sie sich selbst ums Quartier kümmern und wir dann belegmäßig die Spesen ersetzen.
Nun kommt es in der letzten Zeit mitunter vor, dass manche Außendienstmitarbeiter auf den Dienstreisen bis in die Morgenstunden in diversen Lokalen herumziehen (oft auch zwecks „Kundenpflege“) und dann am nächsten Tag weiterarbeiten.
Liegt hier eine „Nächtigung“ vor?
Reicht es für eine „Nächtigung“, dass man die Nacht während einer Dienstreise auswärts verbringt, oder ist tatsächlich das Bezahlen bzw Aufsuchen eines Quartiers nötig?
In unserem Kollektivvertrag ist ein pauschaler Satz von Euro 15,- für die „Nächtigung“ vorgesehen. Muss ich diesen zahlen?Ich habe zu dieser Frage – trotz bereits längerer Recherche – bisher absolut NICHTS gefunden.
Was meint ihr dazu?Liebe Grüße,
Clara24. Mai 2006 um 21:15 Uhr #66890MartinTeilnehmerHallo Clara!
Eine tolle Frage. Zu diesem Thema hab´ ich in der letzten Woche auch ein paar Telefonate geführt und widersprüchliche Aussagen erhalten.
Nach Legaldefinition muß man bei Nächtigung, die weiter als 120 km entfernt stattfindet, keinen Nachweis erbringen. (LST Richtlinien RZL 730)
Was ich aber noch nicht in Erfahrung bringen konnte, wie die weiteren Kriterien für die Nächtigung/das Nächtigungsgeld sind.
Die RZL 730 bis 733 geben wenig her.Ein Rätsel für Lohnverrechner/Innen:
Wie ermittelt man, ob Nächtigungsgeld im Zug anfällt, wenn der Zug zum Wohnort fährt. Welcher Teil der Nächtigung ist innerhalb/außerhalb von 120 km. Wie viel Zeit / zu welcher Zeit zählt zur Nächtigung.
Wenn man die Nacht wach durchfährt/arbeitet, zählt der Schlaf am Vormittag für die Nächtigung?
Qualifiziert der Büroschlaf auch für Nächtigungsgeld? 😆 😆Grüsse
Martin26. Mai 2006 um 12:03 Uhr #66892lydia54TeilnehmerAlso wir habe auch solche Fälle bei uns in der Firma. Wir regeln dass so, dass die Mitarbeiter, wenn Sie keine Belege für ein Hotel haben die Nachtauslöse bekommen, egal wie lange sie mit „Kunden“ unterwegs sind.
Wenn sie aber über Nacht mit dem Zug fahren, oder im Flieger sitzen bekommen sie die Auslöse nicht.lg
Lydia3. Juli 2006 um 13:32 Uhr #67099LisaTeilnehmerHallo Martin,
zu deinem (absolut gelungenen!!!) Rätsel für Lohnverrechner/Innen:
Wie ermittelt man, ob Nächtigungsgeld im Zug anfällt, wenn der Zug zum Wohnort fährt?
Würde den Ausgangspunkt der Zugfahrt nehmen.
Welcher Teil der Nächtigung ist innerhalb/außerhalb von 120 km. Wie viel Zeit / zu welcher Zeit zählt zur Nächtigung?
Würde meinen, die gesamte Nächtigung im Zug, und nicht nur jener Teil, bis der Zug in den 120km-Radius eindringt. 🙂
Wenn man die Nacht wach durchfährt/arbeitet, zählt der Schlaf am Vormittag für die Nächtigung?
Gute Frage, da fällt mir keine überzeugende Antwort ein. 😆
Qualifiziert der Büroschlaf auch für Nächtigungsgeld?
Schön wärs… 😀 Leider fehlts hier an der 120km-Distanz, auch wenn man während des Büroschlafs von Reisezielen träumt, die bei weitem über der 120km-Grenze liegen… 😆 😆 😆Grüße,
Lisa4. Juli 2006 um 13:37 Uhr #67109ClaraTeilnehmerHallo Martin, Lydia, Lisa,
danke für Eure Statements. Irgendwie beruhigt es mich doch, dass es offenbar keine zwingende Linie gibt, wann man genau von „Nächtigung“ sprechen kann bzw muss und wann nicht. Wahrscheinlich ist es daher am sinnvollsten jeweils eine innerbetriebliche Richtlinie zu vereinbaren, wie in den genannten Sonderfällen vorgegangen wird.
Schöne Grüße,
Clara6. Juli 2006 um 19:14 Uhr #67130svnuMitgliedIch glaub nicht, dass es ein Problem gibt, wenn hier die strl. Nächtigungspauschale verrechnet wird;
6. Juli 2006 um 19:16 Uhr #67131svnuMitgliedPs.- die Nächtigungspauschale steht ja auch ohne jeden Nachweis zu, man könnte ja bei einem Freund übernachtet haben-WO und WIE, ist ja was anderes, nur, weil man nicht geschlafen hat….
Ich würd mir in punkto „Kundenpflege“ eher Gedanken machen, ob nicht viell. Überstunden zu verrechnen sind°!?*gggg*liebe Grüsse an alle
-
AutorBeiträge
- Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.