Nachzahlung von Diäten

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  • #64678
    Birgit82
    Teilnehmer

    Hallo,

    aufgrund eines Berechnungsfehlers der Diäten muss ich für das Jahr 2009 eine Differenz nachzahlen (Nov.+Dez.). Da diese Diäten damals sowohl sv- als auch steuerfrei ausbezahlt worden wäre, frage ich mich nun, wie eine Nachzahlung in so einem Fall funktioniert. Soll ich die Monate mit den richtigen Beträgen einfach nochmals abrechnen und ein neues l16 schicken oder kann ich die Differenzen einfach bei der jetzigen Abrechnung berücksichtigen?

    Lg Birgit

    #71382
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Pragmatische Lösung (auch wenn’s vielleicht technisch nicht ganz richtig ist):
    Die Reisekosten bleiben sowieso (sv- und steuer-) frei, auch bei einer Nachzahlung nach dem 15.2., daher würde ich die Diäten einfach jetzt mit abrechnen.
    Steuerlich rückrollen kannst du ja nach dem 15.2. sowieso nicht mehr!

    LG

    #71384
    Birgit82
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    Danke, genau das wollte ich hören 🙂

    Lg Birgit

    #71395
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Birgit!

    Na, dann soll’s halt einer beklagen, passieren kann hier mE sowieso nichts 😉

    LG

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