Nachträgliche Änderung

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    catwisel11
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    Dienstnehmer ist seit Feber 2008 beschäftigt und im März kamen die ersten Exekutionen und wurden auch korrekt berechnet und abgeführt. Ende Mai gibt er bekannt, dass er für 2 Kinder Unterhalt zahlen muss, sowie seine Frau nicht arbeitet. Kann ich jetzt den Dienstnehmer aufrollen und die Exekution ändern, oder gilt dies erst nach Bekanntgabe des Dienstnehmers also mit Mai?

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