Mehrleistung und Teilzeit Mehrleistung

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    jeanny
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    Ich habe folgendes Problem:
    1. Wenn ich eine Betriebsvereinbarung im Betrieb habe in der abgeschlossen wurde das alle Mehrleistungen mit einem 35% Zuschlag abgegolten werden, erhalten diesen Zuschlag auch die Teilzeitkräfte. Meine Frage dazu: kann die TZ-ML pro Woche mit 1,5 Stunden (lt. KV 38,5 Std.) nach 68(2) EStG abgerechnet werden? Weiters kann auch der Zuschlag über der gesetzlichen TZ-ML (10%) nach § 68(2) abgerechnet werden oder ist dieser komplett (35%) LST-pflichtig?

    2. Besteht die Möglichkeit, dass auch Mehrleistungszuschläge nach § 68(1) EStG anfallen? Z. B. NAZ auch am Sonntag, DN arbeitet über seine tägliche NAZ = kann ich für diese Zeit Mehrleistung annehmen und diese nach § 68(1) abrechnen?

    Ich hoffe jemand kann mir bei meinen Problemfragen helfen.

    LG
    Jeanny

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