Der Kollektivvertag IT regelt unter §4 /(1) die wöchentliche Normalarbeitszeit mit 38,5 Stunden.
Unter §5(1) definiert er JEDE Arbeitsstunde die über die KOLLEKTIVVERTRAGLICHE Normalarbeitszeit (=38,5 Stunden) hinaus geht als ÜBERSTUNDE.
Der DN hat Gleitzeit und eine Überzahlung.
Mit der Überzahlung werden Überstunden abgegolten.
Strittig ist hier nun die Anzahl der mit der Überzahlung abgegoltenen zusätzlichen Arbeitsstunden.
Bisher haben wir Mehrarbeitsstunden (Teiler 176) ohne Zulagen und Überstunden (Teiler 143 laut KV) mit 50%-Zulage angesetzt, wodurch insgesamt mehr zusätzliche Arbeitsstunden durch die Überzahlung abgegolten waren, als hätten wir nur Überstunden angesetzt.
Der DN steht hier auf dem Standpunkt dass es laut KV IT für Vollzeitangestellte keine Mehrarbeitsstunden gäbe, sondern nur Überstunden.
Hat er recht ?