Maler Kollektivvertrag – freiwillige Überzahlung

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    LVSAG
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    Liebe Berufskollegen!

    Ich habe eine Frage zum Arbeiter-Kollektivvertrag bei Maler und Anstreicher:

    Wie verhält sich eine freiwillige Aufzahlung bei Weiterstufung in die nächste Gruppe?

    zB ein Arbeiter war als Geselle im 3. Verwendungsjahr eingestuft (KV 9,37, plus freiw. Überzahlung von 0,90 = Gesamt 10,27)

    Nun kommt er mit Juni 2012 in die Gruppe Facharbeiter, länger als 3 Jahre mit Prüfung KV 10,48

    Was ist mit der Überzahlung, erhält er Arbeiter einen Stundenlohn von Euro 10,48 oder muss ich diese freiwillige Aufzahlung noch zusätzlich draufgeben….

    Bitte um Ihre Hilfe
    vielen Dank!

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