KV für Arbeiter im Metallgewerbe – Entfernungsz.

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  • #64363
    VOLDI1970
    Mitglied

    Hallo,

    im KV für Arbeiter im Metallgewerrbe erhalten Arbeiter für Montagearbeiten etc. bei einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als 6 Stunden eine
    Entfernungszulage von dzt. € 7,21. Ich habe mit meinen zwei einzigen Arbeitern (Elektromonteure) im Dienstvertrag folgende abweichende Regelung getroffen:

    Bei einer Abwesenheit von mehr als ………erhalten sie:

    3. Stunden à € 8,80 4. Stunden à € 11,00 5. Stunden à € 13,20
    6. Stunden à € 15,40 7. Stunden à € 17,60 8. Stunden à € 19,80
    9. Stunden à € 22,00 10. Stunden à € 24,20 11. Stunden a € 26,40

    Also die Werte wie laut § 26 (4) ESTG. Meine Frage: Kann ich trotz niederiger Werte im KV die erhöhten Beträge als steuerfrei Bezüge nach §3 ESTG
    auszahlen.

    Danke für Eure Hilfe
    Martin

    #70669
    Mathias
    Teilnehmer

    Hallo Martin,

    nur während der Anfangsphase von 5 bzw. 15 Tagen kannst Du Taggelder über den KV hinaus bis max. 26,40 €/Tag bzw. 2,20 €/Stunde steuerfrei auszahlen (Tagggelder gem. § 26 Ziffer 4EStG).

    Über die Anfangsphase hinaus (Taggelder gem. § 3 EStG) sind nur die geringeren KV-Sätze steuerfrei. Zahlst Du freiwillig mehr, ist der Mehrbetrag steuerpflichtig.

    LG
    Mathias

    #70670
    VOLDI1970
    Mitglied

    Hall Mathias,

    würde sich was an der Steuerfreiheit ändern, wenn ich die Möglichkeit hätte eine Betriebsvereinbarung abzuschließen.

    Danke
    LG
    Martin

    #70671
    IT-Techniker
    Teilnehmer

    die hätte vor dem 1.1.2008 abgeschlossen sein müssen.

    #70672
    Mathias
    Teilnehmer

    Damit die Betriebsvereinbarung steuerlich wirkt, braucht es eine Ermächtigungsnorm im Kollektivvertrag und einen Betriebsrat, der die BV abschließt.

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