Kilometergeld Handelsangestellte

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  • #63801
    dobibeda
    Teilnehmer

    Liebes Forum,

    per 01.07.2008 wurde ja das amtliche Kilometergeld erhöht.

    Im KV Handel gibt es ja die Staffelung des Kilometergeldes.
    Meine Frage: Wurden diese Beträge auch erhöht?

    Für Eure Bemühungen besten Dank und schönes Wochenende.

    #69431
    Martin
    Teilnehmer

    Servus!

    Nein.
    Die selbe Situation wie vor ein paar Jahren:
    Der arbeitsrechtliche Anspruch laut Handels KV ist nicht dem EStG angepasst.
    Wahrscheinlich erst wieder im Jänner 2009.

    Manche KV schreiben: …der DN erhält ein KM-Geld dessen Satz im EStG festgelegt ist.
    Hier ist schon ab Juli 2008 der neue Satz zu verrechnen.

    Kleiner Trost für Dienstnehmer:
    Sie können die Differenz zwischen Handels-KV und EStG als Werbungskosten bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen.

    #69435
    dobibeda
    Teilnehmer

    Danke! – Alles klar!

    #69439
    Martin
    Teilnehmer

    Serus II. !

    Da möchte ich noch aus einem alten Beitrag zitieren, welcher durch diese unterjährige Erhöhung des KM-Geld wieder aktuell ist:

    PV-Info Forum
    Das Forum zur Personalverrechnunghttp://forum.lindeonline.at:80/

    € 0,36 KM-Geld + 2 Cent Überzahlung
    viewtopic.php?f=3&t=24

    Seite 1 von 1€ 0,36 KM-Geld + 2 Cent Überzahlung
    Verfasst: 27.12.2005 10:48von Martin
    Am 28.10.2005 ist uns der neue KM-Satz beschert worden.
    Nun ziehen viele Kollektivverträge erst mit 1.1.2006 nach. Manche Dienstnehmer werden, obwohl ohne Anspruch seit der Oktoberabrechnung mit dem neuen KM-Satz abgerechnet.
    D.h. für drei Monatsabrechnungen (Okt, Nov, Dez) wird das kollektivvertragliche Kilometergeld zuzüglich einer freiwilligen steuerfreien Überzahlung von € 0,02 = € 0,38 abgerechnet.
    Auch wenn die Überzahlung steuerfrei ist, sehe ich die Gefahr des Gewohnheitsrecht ab einer dreimaligen Zahlung. Somit müßte ab Jänner € 0,38 frei UND € 0,02 pflichtig abgerechnet werden.
    Ich glaube kaum, dass ein Dienstneher deswegen zum ASG geht, aber liebe Forumleser was meint Ihr dazu?
    Martin



    Re: € 0,36 KM-Geld + 2 Cent Überzahlung
    Verfasst: 27.12.2005 10:48von Roland P.
    Hallo Martin!

    Steile Frage – aber ich kann mir fast nicht vorstellen, dass das zum ‚Gewohnheitsrecht‘ (das m.E. schon ab der 2. vorbehaltlosen Zahlung wirksam ist) wird, nachdem es sich hierbei um einen Aufwandsersatz und nicht um Entgelt handelt (aber man weiß ja nie, was dann rauskommt).

    LG (und Zeit zum Computer abschalten) Roland



    Re: € 0,36 KM-Geld + 2 Cent Überzahlung
    Verfasst: 27.12.2005 10:49von Wilfried Ortner
    Lieber Martin,

    Die zusätzliche Bezahlung der O,O2 Cent ist nichts anderes als eine Vorwegnahme der künftigen KV-Aufwertung. Die Gefahr eines daraus resultierenden gewohnheitsrechtlichen
    Anspruchs ist demnach nicht gegeben.

    Liebe Grüße
    W.Ortner



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