karenz zuverdienstgrenze

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    Beiträge
  • #72303
    rich
    Teilnehmer

    Lieber Roland, lieber Mathias!

    Manchmal „verbeißt“ man sich wirklich in Kleinigkeiten und man übersieht eigentlich das Wesentliche!!!

    Mir ist das erst jetzt klar geworden und danke daher an Mathias für deine Ausführungen.
    Somit eigentlich viel einfacher, als angenommen und hat mir weitergeholfen.
    Damit brauche ich kein befristetes DV, sondern werde mit der Dienstnehmerin eine Elternteilzeitvereinbarung abschließen.

    Vielen, vielen Dank euch beiden!

    #72304
    Roland
    Teilnehmer

    Liebe Christine!

    Sehr gern geschehen.

    LG

    #72610
    Gasteiner
    Teilnehmer

    Hallo!

    DN möchte während der Karenzzeit als geringfügig Beschäftigte wieder einsteigen. Da ja auch Anspruch auf SZ besteht (Quartalsmäßige Auszahlung) würde Sie jedes 3. Monat die Geringfügigkeitsgrenze übersteigen (oder?). Muss ich daher alle 3 Monate von „nur“ unfallversichert auf vollversichert (und wieder retour) umsteigen und dies der GKK melden?

    Weiters hätt ich noch eine Frage: gilt in ihrem Fall auch der 1. Beitragsfreie Monat für die Mitarbeitervorsorgekasse? Es bestand ja schon ein DV (vor der Karenz) und der 1. Beitragsfreie Monat wurde bereits gewährt.

    Vielen Dank!

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