Karenz

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  • #66148
    Konram
    Teilnehmer

    Hallo,

    wenn Geburt am 2. 12.2017

    und KBG vom 2.12.2017 bis 1.12.2018 beantragt,

    kann man in Karenz gehen vom 24.2.18 bis 2.2.19 gehen

    oder wäre 24.2.18 bis 1.2.19 richtig oder ist das egal und gilt nur

    bei 24.2.2018 bis 1.12.2019 (denn hier passiert oft der Fehler mit 24.2.18 bis 2.12.2019)

    #74388
    Martin
    Teilnehmer

    In Karenz geht man NACH dem Mutterschutz.

    Mutterschutz ist abhängig von z.B. Zwillingsgeburt, Kaiserschnitt,..

    lg

    Martin

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