gerichtlicher Vergleich

Startseite Foren Ende Dienstverhältnis gerichtlicher Vergleich

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Autor
    Beiträge
  • #65474
    N1981
    Teilnehmer

    Liebe Kollegen!

    Wie würdet Ihr diesen Vergleich abrechnungstechnisch behandeln:

    *) MA (Arbeiter KV Gastgewerbe) Austritt 06.07.2012 (Einvernehmlich, jedoch würde das Entgelt einbehalten, da Diebstahl im Raum stand), BV pflichtig
    *) Klage des MA: Lohn f. 01.-06.07., SZ, Ers. f. Url. lfd. + SZ, ÜStd.
    *) Verhandlung bei Gericht –> VERGLEICH

    Im Vergleich ist jetzt festgehalten, daß ein Betrag von 1.750,00 netto, eine Zinsenpauschale von 150,00 und einen Kostenbeitrag bezahlt werden muß.

    Lieg ich jetzt wirklich richtig, wenn ich mir die 1.750,00 mal verhältnismäßig auf Lohn, SZ, Ers + Üstd. aufteile, dann von netto auf brutto hoch rechne, dann alles
    1) SV-rechtlich in das richtige Monat rolle bzw. auf Grund der Ers. eine Verlängerung der SV vornehme
    2) die Zinsen beitragsfrei abrechnen
    3) LSt bleibe ich im Auszahlungsmonat (07/2012) mit 6%, da unter 7.500,00 und DV schon aus! (Oder muß ich den Anteil für den Lohn (da ja noch aufrechtes DV) gesondert nach 1/5 und 4/5 abrechnen und nur den Rest über 6%?)
    4) eine Berichtigung der BN und des L16.

    Was mache ich mit den Zinsen in der LSt?? Hängen sich die Zinsen an die „Grund“lohnart wie Lohn, SZ, … an und sind daher auch gleich wie Lohn, SZ, … zu behandeln??

    Wenn das so halbwegs paßt, dann habe ich es zumindest mal in der Theorie, aber so muß ich das dann auch noch ins Programm bekommen!! Hilfe!!

    Danke für’s Mitdenken…. 🙄

    LG

    Natascha

Ansicht von 1 Beitrag (von insgesamt 1)
  • Du musst angemeldet sein, um auf dieses Thema antworten zu können.