Gastgewerbe Angestellte/Arbeiter – Eintritt im Juni

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  • #66158
    ManuelaW
    Teilnehmer

    Hallo liebe Forummitglieder,

    eine Frage zur Jahresremuneration:

    Wenn der AN zB. am 10.06.2018 eingetreten ist, muss ich die Jahresremuneration (also im Juni Urlaubsgeld) bis 31.12.2018 rechnen oder nur bis 30.06. und das restliche dann im November?

    Danke schon mal für eure Hilfe.

    lg Manuela

    #74402
    Martin
    Teilnehmer

    Arbeiter: Haben erst einen SZ Anspruch nach 2 Monaten.

    Angestellte: Vor Ende der Probezeit würde noch nichts bezahlen.

    Weiters ist der Auszahlungszeitpunkt des Urlaubsgeldes: „bei Urlaubsantritt…“ und das wird jetzt wohl noch nicht der Fall sein.

    Achte auch auf das Jahressechstel: Es kann steuerlich besser sein, eine Sonderzahlung bei Neueintritt im Dezember zu zahlen. Bei den jetzigen Zinsen bei der Bank eine lohnende Überlegung.

     

    alles (un)klar?

    Martin

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