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    Beiträge
  • #63857
    Pale
    Teilnehmer

    Hallo!

    da ich in meiner Firma nun das Fahrtenbuchformular neu gestalte, würde ich gerne wissen ob das KFZ Kennzeichen immer angegeben werden sollte. So ist es im Ortner Buch vorgeschlagen – andererseits habe ich noch nirgends gelesen, dass das eine zwingende Vorschrift ist. Kann es dadurch zu Problemen bei einer Prüfung kommen?

    Liebe Grüße

    Pale

    #69548
    Martin
    Teilnehmer

    Servus!

    Ein kurzer Auszug zum Thema Fahrtenbuch von der Wirtschaftskammer:

    Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes dient ein Fahrtenbuch als Nachweis zur Ermittlung der Anzahl der betrieblichen und privat gefahrenen Kilometer. Als formale Voraussetzung muss ein Fahrtenbuch fortlaufend und übersichtlich geführt sein und
    .) Datum
    .) Ausgangs- und Zielpunkt
    .) Zweck der beruflichen Fahrt
    .) Anzahl der gefahrenen Kilometer, aufgegliedert in betrieblich und privat
    .) Kilometerstand am Beginn und am Ende der betrieblichen Fahrt
    .) und Zeit (für eine allfällige Abrechnung von Diäten)
    jeder einzelnen Fahrt angeben.

    Das Kennzeichen ist hier nicht enthalten, aber wie will man dokumentieren, ob der Dienstnehnmer die Fahrt mit einem Firmen-Pkw oder mit seinem Privatfahrzeug gefahren ist?
    – oder ob der DN mit seinem Motorrad gefahren ist?
    Am besten durch das Kennzeichen!

    Zusatzinfo: auch im Interesse des Dienstgebers ist das Kennzeichen nützlich.
    Denn sollte der DN einen Unfall später melden, bei dem er den Dienstgeber in Haftung nimmt, (Verfallsfrist für Anspruch oft 3 Monate und mehr laut KV) sieht man am Kennzeichen ob es dieses Kfz war. (außer Wechselkennzeichen ;))

    #69666
    Daniela88
    Teilnehmer

    hallo.

    ich hab eine kurze frage bezüglich fahrtenbuch, deshalb schreib ich das mal hier dazu. ich hoffe das macht nix.

    und zwar führen wir unser Fahrtenbuch mit Excel. (aufgrund von Kassenbelegen, Terminen aus dem Kalender erstelle ich das Fahrtenbuch für die Buchhaltung.)
    wir drucken es immer aus, mit Ort und Datum und stempeln es dann auch ab.
    ist das eigentlich jetzt erlaubt oder nicht?
    weil wir ändern ja nichts nachträglich. und drucken es ja auch aus?

    hab im Internet nichts konkretes gefunden. da steht ja immer nur dass man es nicht mit einer excel-datei führen darf. aber wir drucken es ja aus und haben ja auch belege und all sowas.

    ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
    danke.

    lg daniela

    #69673
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Daniela!

    Schwer zu sagen – hier wäre es wohl am besten, direkt am FA anzufragen, ob diese Vorgangsweise O.K. ist.
    Ich sage ja immer, dass auch ein händisch geführtes Fahrtenbuch nachträglich geschrieben (und somit auch gefälscht) werden kann.

    LG

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