Hallo,
ich hätte folgende Fragen.
Wir haben eine Dienstnehmerin, die am 7.11.2006 ihren Dienst nach Karenz angetreten hat. Da sie bereits vor Karenz nur 25 Wochenstunden beschäftigt war. hat sie ihre Wochenarbeitszeit nicht verringert.
Die Dienstnehmerin ist Küchenhilfe und lt. Küchenleiter arbeitet sie so wie vor der Karenz, wobei hier gesagt werden muss, dass die Dienste sehr unterschiedlich sind.
Diese Dienstnehmerin soll nun gekündigt werden.
Welche finanzielle Folgen hätte eine Kündigung für die Firma, wenn die Dienstnehmerin vor Gericht geht, und die Kündigung für rechtsunwirksam erklärt wird, weil z.Bsp. die Dienstnehmerin bloß die Lage ihrer Arbeitszeit verändert hat, was bei unterschiedlichen Diensten schwer zu beurteilen ist.
Hat auch hier die Dienstnehmerin das Wahlrecht zwischen Fortbestand des Dienstverhältnisses oder Bezahlung einer Kündigungsentschädigung, die im Extremfall bis zum 4. Lebensjahr des Kindes zugesprochen werden kann?
Ich bitte Sie, mir zu helfen.
Danke