Finanzielle Folgen für die Firma einer Kündigung nach Karenz

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  • #63024
    kohlhauser
    Teilnehmer

    Hallo,

    ich hätte folgende Fragen.

    Wir haben eine Dienstnehmerin, die am 7.11.2006 ihren Dienst nach Karenz angetreten hat. Da sie bereits vor Karenz nur 25 Wochenstunden beschäftigt war. hat sie ihre Wochenarbeitszeit nicht verringert.

    Die Dienstnehmerin ist Küchenhilfe und lt. Küchenleiter arbeitet sie so wie vor der Karenz, wobei hier gesagt werden muss, dass die Dienste sehr unterschiedlich sind.

    Diese Dienstnehmerin soll nun gekündigt werden.

    Welche finanzielle Folgen hätte eine Kündigung für die Firma, wenn die Dienstnehmerin vor Gericht geht, und die Kündigung für rechtsunwirksam erklärt wird, weil z.Bsp. die Dienstnehmerin bloß die Lage ihrer Arbeitszeit verändert hat, was bei unterschiedlichen Diensten schwer zu beurteilen ist.

    Hat auch hier die Dienstnehmerin das Wahlrecht zwischen Fortbestand des Dienstverhältnisses oder Bezahlung einer Kündigungsentschädigung, die im Extremfall bis zum 4. Lebensjahr des Kindes zugesprochen werden kann?

    Ich bitte Sie, mir zu helfen.

    Danke

    #67835
    Martin
    Teilnehmer

    Hallo!

    Es ist in der Tat eine Frage ob dies als Elternteilzeitfall beim ASG behandelt wird oder nicht.
    Die jetzt, nach der Karenz, geänderten Dienstzeiten müssten dokumentiert werden. Wenn es Euch gelingt ein „identes“ Dienstverhältnis wie vor der Karenz zu machen sollte eine Kündigung gelingen.
    Am besten für 2-3 Monate Zeitaufzeichnungen führen, welche mit den Dienstplänen wie vor der Karenz gleich sind. Bei der Kündigung aufpassen, damit von der Gegenseite Euch keine Motivkündigung unterstellt werden kann.
    … so „sollte“ es funktionieren. Eine Garantie ist es nicht.

    Die Konsequenzen:
    Ob Wiedereinstellung oder Kündigungsentschädigung, hier gelten die gleichen Kriterien wie für einen normalen Dienstnehmer.

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