fallweise Beschäftigte

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    Daniela
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    Liebes Forum Team,
    das Thema fallw. Beschäftigte ist im Forum nicht wirklich neu und ich hab auch schon etw. „gestöbert“ und bin auch fündig geworden. Trotzdem hätte ich noch Fragen dazu,da dieses Thema bei uns im MOment sehr aktuell ist und wir es bisher noch nie hatten.

    Es geht um Beschäftigte die auf div. Veranstaltungen für uns arbeiten. Sehr oft nur einen Tag, aber auch zwei und auch mal eine ganze Woche (5 Tage)
    Ein oder zwei Tage sollten kein Problem bei einer fallweisen Beschäftigung sein.
    Einmal im Jahr sind solche Aushilfen auch mal eine Woche beschäftigt. Lieg ich richtig mit meiner Annahme, dass ich diese dann als ganz „normale“ Arbeitnehmer anmelden müsste und auch mit SZ u. viell. auch UEL abrechnen müsste?

    Anmeldung zur SV bei fallw. Beschäftigung ist klar – Avisoanmeldung und dann bis zum 7. des Folgemonates kombinierte An- und Abmeldung.
    SV-sollte auch kein so großes Problem sein, wenn unter der tägl.Ggeringfügigkeitsgrenz dann geringfügig (was kaum der Fall sein wird) wenn darüber dann vollversichert.
    Steurlich-Paschalsatz 2% wenn der Tageslohn € 55,– bzw der Wochenlohn €220,– nicht übersteigt, für ausschließlich körperlich tätige AN (Aushilfen die einen Messestand betreuen sind die ausschließlich körperlich tätig?)
    dann hab ich gelesen für die ÜBRIGEN BERUFSGRUPPEN max. 15 % derzeit je nach Höhe des Tageslohns bzw Wochenlohns 15 %, 12%, 9%, 7%,4%.3% bzw 2% lt.VO des BMF (was bitte sind übrige Berufsgruppen? und mit diesen % Sätzen fang ich leider überhaupt nichts an)
    ich dachte, wenn die 2% nicht zum Tragen kommen wird autom. nach der tägl. Lohnsteuertabelle abgerechnet

    ich habe außerdem noch gelesen,dass es von Vorteil ist gleich einen StdLohn incl. SZ auszuverhandeln bzw anzubieten.

    Wenn ich einem fallw. Beschäftigten einen Nttostdlohn von € 10,– anbieten möchte dann muß ich diese € 10,– auf das Btto hochrechnen und dafür würd ich bitte eure Hilfe brauchen bezügl. der Steuer.

    Danke schon vorab für Eure Hilfe. Ich hoffe ich habe mich nicht zu verwirrend ausgedrückt.

    wünsche noch einen schönen Abend
    lg
    Dani

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