Hallo tomtom,
also ich denke nicht, dass das Fahrgeld auch dann zusteht, wenn die Dienstnehmer mit dem FIRMENWAGEN fahren. Zahlt man es trotzdem, müsste es meiner Meinung nach abgabepflichtig abgerechnet werden.
Anders wäre es meiner Ansicht nach, wenn die Dienstnehmer mit dem eigenen Fahrzeug fahren würden. Da gibts (allerdings zum KV-Maler/Anstreicher) folgende Entscheidung:
„Das Fahrgeld ist somit ein Aufwandersatz für den Fall, dass der Arbeitnehmer zwischen der Werkstätte und der Arbeitsstätte einen Weg… mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder mit dem eigenen Fahrzeug… zurückzulegen hat (OGH 8 Ob A 94/98a v. 16. 4. 1998, ARD 4950/13/98).
Ich würde aber sicherheitshalber noch mit der Fachinnung Rücksprache halten.
Schöne Grüße,
Lisa