hallo forum,
ein mitarbeiter erhält bei austritt 5 monate gesetzliche und 7 monate freiwillige abfertigung. ein teil der freiwilligen abfertigung (nach berücksichtigung der 1/4 und 1/12 Regelung ) fällt in die laufende lohnsteuer. der mitarbeiter erhält auch noch urlaubsersatzleistung.
urlaubsersatzleistung und abfertigungen werden u.a. in der tabelle 1c m berücksichtigt.
wird der abfertigungsteil der, in die laufende lohnsteuer fällt aus der tabelle 1a m berechnet oder muß ich den abfertigungsteil so herausrechnen, sodas tabelle 1c m zur anwendung kommt?
ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt.
lgr
baumi