Erstatz einzelner Fahrtkosten bei Jahreskarte

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  • #65724
    David1982
    Teilnehmer

    Liebe KollegInnen,

    ich habe folgendes Problem:
    Wir haben Dienstnehmer – die beruflich in Wien rumfahren müssen und dafür einen Fahrtkostenersatz bekommen – die Höhe variiert – je nachdem wie oft sie in dem Monat rumfahren müssen. Jetzt haben diese Dienstnehmer jedoch eine private Jahreskarte – d.h. sie können die einzelnen Fahrten – für die sie Fahrtkostenersatz bekommen nicht mit einer Fahrkarte belegen. Wie ist dieser Fahrtkostenzuschuss abgabenpflichtig zu behandeln?
    Ich würde prinzipiell einen Fahrtkostenersatz der nicht belegbar ist als pflichtig abrechnen, auf der anderen Seite, wenn die DN mit einem priv. Fahrzeug fahren und ein Fahrtenbuch führen – wird das KM Geld frei ausbezahlt – darum tendier ich doch eher wieder dazu – es beitragsfrei abzurechnen.
    Kann mir jemand helfen?
    Vielen Dank
    David

    #73942
    Martin
    Teilnehmer

    Da hast Du Recht:

    Aufwandsersatz kann nur steuerfrei ausbezahlt werden, wenn ein Aufwand gedeckt wird.
    Wenn die Dienstnehmer ein Jobticket haben, dann kein Aufwand (in der Zone) möglich.

    Lösung 1:
    Jeder bekommt einen Fahrschein. Egal ob DN Jahreskarte hat, mit eigenem Auto, oder mit Fahrschein fährt. = Administrativ am einfachsten.
    Steurlich nicht korrekt, Prüfungsrisiko gering.

    Lösung 2:
    Du ersetzt nur Fahrscheine die für die jeweilige Strecke entwertet wurden.
    Korrekt und zeitaufwändig.

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