Erschwerniszulage

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  • #64034
    Dani S.
    Teilnehmer

    Hallo liebes Forum!

    Ich hoffe wieder mal jemanden mit Erfahrung im Bereich Güterbeförderung zu erreichen.

    Mein Klient möchte nun Erschwerniszulage auszahlen. Seine DN liefern Lebensmittel und u.a. auch schwere Paletten mit Wein oder ähnliches. Sie haben nur einen Hubwagen und keinen Hubstapler zur Verfügung.

    Kann ich nun Erschwerniszulage auszahlen? In welcher Form? Pro Stück oder pro Stunde?

    Hoffentlich kann mir jemand helfen.

    LG Dani

    #69956
    Roland
    Teilnehmer

    Hallo Dani!

    Ich bin kein Anwender dieses KV’s, aber er spricht bei der E-Zulage eindeutig von Stück (ich denke, dass die Überschrift irreführend ist, die im KV dabei steht).

    Folgender Original-Text:

    Für das Zutragen und Verladen oder Abtragen und Entladen folgender Gegenstände gebührt pro Stück und Arbeitspartie folgende Zulage

    Klaviere oder Kassen
    13,48
    0,44
    13,92

    Andere Schwergüter von 250 bis 500 kg
    11,33
    0,37
    11,70

    Schwergüter ab 500 kg, Zulage nach freier Vereinbarung, jedoch mindestens
    16,08
    0,53
    16,61

    Für die Durchführung von Autotransporten gebührt beim Einsatz eines Spezialfahrzeuges eine Erschwerniszulage pro Einsatztag (ausgenommen Abschlepp- und Pannendienste)
    4,20
    0,14
    4,34

    LG

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