Einmalprämie – Verhinderung neuerlicher Anspruch

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    ChristianWien
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    Liebe Mitglieder!

    Wir möchten in unserer Firma jeden Monat unterschiedliche Mitarbeiter mit einer Prämie (einmalige Zahlung) für die Leistung des Vormonats belohnen. Dazu möchten wir auch ein entsprechendes „sattelfestes“ Schreiben an den DN verfassen, in dem darauf hingewiesen werden soll, dass auf diese einmalige Prämie keinesfalls ein gesetzlicher Anspruch besteht und somit wirklich nur eine EINMALIGE PRÄMIE sein soll.

    Hat jemand einen VOrschlag, wie genau wir dies schriftlich verpacken sollen?

    Hier mein Vorschlag (bitte um Anmerkungen): „… Auszahlung von einmalig EUR xxxx brutto, ohne dass dadurch eine präjudizierende Wirkung entsteht. Ein Anspruch auf eine weitere entsprechende Prämie in der Zukunft kann daraus also nicht abgeleitet werden.“

    Ist das ausreichend oder sollten wir das noch ändern?

    LG
    Christian

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